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   BGH, 12.10.2021 - VIII ZB 63/20   

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https://dejure.org/2021,47607
BGH, 12.10.2021 - VIII ZB 63/20 (https://dejure.org/2021,47607)
BGH, Entscheidung vom 12.10.2021 - VIII ZB 63/20 (https://dejure.org/2021,47607)
BGH, Entscheidung vom 12. Oktober 2021 - VIII ZB 63/20 (https://dejure.org/2021,47607)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 16.06.2009 - XI ZB 33/08

    Ein Rechtsstreit wegen fehlerhafter Beratung beim Vertrieb eines Filmfonds kann

    Auszug aus BGH, 12.10.2021 - VIII ZB 63/20
    Die im Beschwerderechtszug gegen eine solche Aussetzungsentscheidung anfallenden Kosten sind Teil der Kosten des Rechtsstreits, über die im Rahmen der Entscheidung in der Hauptsache zu befinden ist, die demnach - unabhängig vom Ausgang des Beschwerde- und Rechtsbeschwerdeverfahrens - nach Maßgabe der §§ 91 ff. ZPO die in der Hauptsache unterliegende Partei zu tragen hat (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 12. Dezember 2005 - II ZB 30/04, NJW-RR 2006, 1289 Rn. 12; vom 16. Juni 2009 - XI ZB 33/08, WM 2009, 1359 Rn. 19; vom 11. Juni 2013 - VI ZB 31/12, VersR 2013, 1198 Rn. 12; vom 9. März 2021 - II ZB 16/20, NJW-RR 2021, 638 Rn. 23).
  • BGH, 09.03.2021 - II ZB 16/20

    Aussetzung wegen Vorgreiflichkeit im Urkundenprozess; Klage auf Zahlung einer

    Auszug aus BGH, 12.10.2021 - VIII ZB 63/20
    Die im Beschwerderechtszug gegen eine solche Aussetzungsentscheidung anfallenden Kosten sind Teil der Kosten des Rechtsstreits, über die im Rahmen der Entscheidung in der Hauptsache zu befinden ist, die demnach - unabhängig vom Ausgang des Beschwerde- und Rechtsbeschwerdeverfahrens - nach Maßgabe der §§ 91 ff. ZPO die in der Hauptsache unterliegende Partei zu tragen hat (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 12. Dezember 2005 - II ZB 30/04, NJW-RR 2006, 1289 Rn. 12; vom 16. Juni 2009 - XI ZB 33/08, WM 2009, 1359 Rn. 19; vom 11. Juni 2013 - VI ZB 31/12, VersR 2013, 1198 Rn. 12; vom 9. März 2021 - II ZB 16/20, NJW-RR 2021, 638 Rn. 23).
  • BGH, 12.12.2005 - II ZB 30/04

    Überprüfung der Aussetzung des Verfahrens im Beschwerderechtszug; Zulässigkeit

    Auszug aus BGH, 12.10.2021 - VIII ZB 63/20
    Die im Beschwerderechtszug gegen eine solche Aussetzungsentscheidung anfallenden Kosten sind Teil der Kosten des Rechtsstreits, über die im Rahmen der Entscheidung in der Hauptsache zu befinden ist, die demnach - unabhängig vom Ausgang des Beschwerde- und Rechtsbeschwerdeverfahrens - nach Maßgabe der §§ 91 ff. ZPO die in der Hauptsache unterliegende Partei zu tragen hat (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 12. Dezember 2005 - II ZB 30/04, NJW-RR 2006, 1289 Rn. 12; vom 16. Juni 2009 - XI ZB 33/08, WM 2009, 1359 Rn. 19; vom 11. Juni 2013 - VI ZB 31/12, VersR 2013, 1198 Rn. 12; vom 9. März 2021 - II ZB 16/20, NJW-RR 2021, 638 Rn. 23).
  • BGH, 11.06.2013 - VI ZB 31/12

    Binnenschifffahrtsrechtliches Verteilungsverfahren: Voraussetzungen der

    Auszug aus BGH, 12.10.2021 - VIII ZB 63/20
    Die im Beschwerderechtszug gegen eine solche Aussetzungsentscheidung anfallenden Kosten sind Teil der Kosten des Rechtsstreits, über die im Rahmen der Entscheidung in der Hauptsache zu befinden ist, die demnach - unabhängig vom Ausgang des Beschwerde- und Rechtsbeschwerdeverfahrens - nach Maßgabe der §§ 91 ff. ZPO die in der Hauptsache unterliegende Partei zu tragen hat (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 12. Dezember 2005 - II ZB 30/04, NJW-RR 2006, 1289 Rn. 12; vom 16. Juni 2009 - XI ZB 33/08, WM 2009, 1359 Rn. 19; vom 11. Juni 2013 - VI ZB 31/12, VersR 2013, 1198 Rn. 12; vom 9. März 2021 - II ZB 16/20, NJW-RR 2021, 638 Rn. 23).
  • OLG Jena, 30.01.2023 - 7 W 186/21

    Verfahrensaussetzung: Anfechtbarkeit der Ablehnung eines Antrags auf Aufhebung

    In einem Verfahren über eine Beschwerde hinsichtlich einer Aussetzung des Verfahrens anfallende Kosten sind Teil der Kosten des Rechtsstreits, über die im Rahmen der Entscheidung in der Hauptsache zu befinden ist, die demnach - unabhängig vom Ausgang des Beschwerdeverfahren - die in der Hauptsache unterliegende Partei zu tragen hat (OLG Stuttgart, a.a.O., Rn. 32, juris, unter Verweis auf BGH, Beschluss vom 12.10.2021 - VIII ZB 63/20, juris, Rn. 3, m.w.N.).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 07.11.2022 - L 7 AS 1091/22

    Zulässigkeit der Aussetzung eines sozialgerichtlichen Klageverfahrens Keine

    (Auch) Das Beschwerdeverfahren gegen den Aussetzungsbeschluss ist kostenrechtlich eine Entscheidung in einem Zwischenstreit im noch anhängigen Rechtsstreit, die keinen selbstständigen Verfahrensabschnitt abschließt, sodass eine Kostenentscheidung nach weit überwiegender Auffassung nicht zu ergehen hat (Keller, a.a.O., § 114 Rn. 9; B. Schmidt in: Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer/Schmidt, SGG, 13. Aufl. 2020, § 176 Rn. 5a; Wahrendorf in: Roos/Wahrendorf/Müller, SGG, 2. Aufl. 2021, § 176 Rn. 22; Karl in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGG, 2. Aufl., § 176 SGG ,Rn. 82; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 26.05.2022 - L 13 VG 6/22 B -, juris; vgl. auch BGH, Beschluss vom 12.10.2021 - VIII ZB 63/20 -, Rn. 3, juris; a.A. LSG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 20.01.2022 - L 3 U 202/21 B -, Rn. 23, juris mit zustimmender Anmerkung von Schneider, NJW-Spezial 2022, 284; Hansens, ZfSch 2022, 43-44, Anmerkung zu BGH, Beschluss vom 12.10.2021 a.a.O.; vgl. zur Problematik und Kritik an der nach dortiger Auffassung unklaren gesetzlichen Regelung Loytved, jurisPR-SozR 5/2022 Anm. 5; vgl. zur Problematik einer fehlenden Kostenentscheidung auch Gerold/Schmidt/Müller-Rabe, 25. Aufl. 2021, RVG § 19 Rn. 54).

    Der Umstand, dass das auch das gegen eine Aussetzungsentscheidung geführte Beschwerdeverfahren gemäß § 18 Abs. 1 Nr. 3 RVG eine gesonderte gebührenrechtliche Angelegenheit darstellt, in der den Prozessbevollmächtigten zusätzliche Gebühren (gemäß Nr. 3501, Nr. 3515 und Nr. 1006 VV RVG, vgl. dazu auch Gierke, SGb 2022, 341, 347) anfallen (Gierke, a.a.O.; Hansens, a.a.O.; BGH, Beschluss vom 12.10.2021, a.a.O., Rn. 3; Gerold/Schmidt/Müller-Rabe, a.a.O., Rn. 44) gebietet ein andere rechtliche Betrachtung nicht (a.A. etwa OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 20.04.2016 - OVG 11 L 4.16 -, Rn. 9, juris).

  • OLG Stuttgart, 10.08.2022 - 23 W 42/21

    Fehlende Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde gegen die Ablehnung der

    In einem Verfahren über eine Beschwerde hinsichtlich einer Aussetzung des Verfahrens anfallende Kosten sind Teil der Kosten des Rechtsstreits, über die im Rahmen der Entscheidung in der Hauptsache zu befinden ist, die demnach - unabhängig vom Ausgang des Beschwerdeverfahren - die in der Hauptsache unterliegende Partei zu tragen hat (vgl. z.B. BGH, Beschluss vom 12. Oktober 2021 - VIII ZB 63/20, juris, Rn. 3, m.w.N.).
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